Bestattungen Rösch in Forchheim - Titelbild

Trauerfall: Was tun?

Der Tod fragt nicht nach dem “wann und warum”, er tritt unmittelbar auf.

Bei einem Hausster­be­fall sollte immer zuerst ein Arzt benachrichtigt wer­den. In den meis­ten Fällen ist es der Hausarzt, der im Anschluss an die Leichen­schau auch die Todes­bescheini­gung ausstellt. Ver­stirbt eine Per­son im Kranken­haus oder in einem Altenheim, so wird der Arzt durch die Ver­wal­tung benachrichtigt.

Jet­zt soll­ten Sie sich mit uns tele­fonisch in Verbindung set­zen um alle weit­eren Schritte ver­trauensvoll zu besprechen. Rufen Sie uns bitte unter der Rufnum­mer 09829/6479764 (erre­ich­bar 24/7) an. Wir wollen Ihnen soviel wie möglich anfal­l­ende Tätigkeit­en abnehmen.

Sie als Ange­höriger alleine bes­tim­men das Bestat­tungsin­sti­tut Ihres Ver­trauens.

Um die For­mal­itäten und die Abwick­lung des Ster­be­falls rei­bungs­los erledi­gen zu kön­nen, benöti­gen wir fol­gende Unter­la­gen für das Standesamt:

  • Für Ver­heiratete die Heirat­surkunde oder das Fam­i­lien­stamm­buch
  • Für Geschiedene die Heirat­surkunde und das Schei­dung­surteil
  • Für Ledi­ge die Geburt­surkunde
  • Für Ver­witwete die Heirat­surkunde und die Ster­beurkunde des Ehep­art­ners

Nicht zu vergessen:

  • Das Fried­hof­samt informieren und einen Ter­min für die Beerdi­gung fest­set­zen
  • Pfar­ramt (Trauer­gottes­di­enst)
  • Zeitung (Inser­at)
  • Blu­men (Sarg­bukett)
  • Stein­metz (Grab­stein bestellen)
  • Druck­erei (Trauer­bilder)
  • Krankenkasse (abmelden)
  • Renten abmelden – Rente­nan­pas­sungsmit­teilung
  • Ver­sicherun­gen, Tele­fon, Zeitung usw. kündi­gen